1. Vertragsabschluss
Die Karteninhaber der HEINSBERGCard /Geldkarte mit Bonusfunktion (im Nachfolgenden HEINSBERGCard genannt) erkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Teilnahme am Rabattsystem der HEINSBERGCard Betreibergesellschaft mbH an. Diese Vertragsbedingungen gelten sowohl hinsichtlich der Teilnahme an dem Rabattsystem der HEINSBERGCard Betreibergesellschaft mbH mittels einer Kundenkarte, als auch mittels einer HeinsbergCard App.

2. Gewährung von Bonuspunkten
Die HEINSBERGCard berechtigt den Kunden zur Teilnahme an dem Kundenkarten-/Bonussystem der HEINSBERGCard Betreibergesellschaft mbH. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen der HEINSBERGCard Betreibergesellschaft mbH unter Gewährung von Bonuspunkten Waren zu erwerben bzw. Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Gewährung von Bonuspunkten für preisgebundene Waren und Dienstleistungen ist nicht möglich. Die Akzeptanzstellen legen in eigener Verantwortung fest, auf welche Waren oder Warengruppen bzw. Dienstleistungen sie welche Anzahl von Bonuspunkten gewähren. Bereits  rabattierte Waren bzw. Dienstleistungen können von der Akzeptanzstelle von der Gewährung von Bonuspunkten ausgeschlossen werden. Akzeptanzstellen, die der HEINSBERGCard Betreibergesellschaft mbH angeschlossen  sind, sind nur solche, die durch das Logo der HEINSBERGCard gekennzeichnet sind.
Die Bonuspunkte werden elektronisch auf dem HEINSBERGCard Kundenkonto gespeichert. Die mit der  HEINSBERGCARD gesammelten Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst. Es besteht kein Anspruch auf nachträgliche Gutschrift der Bonuspunkte. Die mit der HEINSBERGCard gesammelten Punkte werden unabhängig von den Daten des Zahlungsverkehrs der Karte gespeichert und verwendet.

3. Werte der Bonuspunkte und Zahlungsart
Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der HEINSBERGCard gewährt, unabhängig von der Zahlungsart.
Der Wert eines Bonuspunktes beträgt 0,0025 Euro.

4. Einlösung und Bestandsanzeige von Bonuspunkten
Die Bonuspunkte werden seitens der Akzeptanzstelle bei dem Kauf oder bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch Verrechnung auf den jeweiligen Preis des dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrages eingelöst.

5. Warentausch und Stornierung von Bonuspunkten
Gibt der Kunde der Akzeptanzstelle erworbene Waren zurück oder tauscht diese um, werden die gewährten Bonuspunkte storniert. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte auf Grund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten.

6. Übertragbarkeit und Verwahrung
Die Karte ist übertragbar und nicht an Personen gebunden, auf die die Karte ausgestellt ist. Die Verantwortung für die Verwahrung der HEINSBERGCard obliegt allein dem Karteninhaber. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Benutzung oder Zerstörung der gesamten Karte besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der gespeicherten Bonuspunkte. Die alte Karte kann nach erfolgter Meldung an die Betreibergesellschaft gesperrt werden – eine Übertragung der vorhandenen Punkte ist nach eingehender Prüfung möglich.

7. Kartentausch und Beendigung der Kartennutzung
Beim Tausch der HEINSBERGCard, bei Verfall der Karte oder deren Einzug werden die Bonuspunkte auf Antrag des Karteninhabers auf eine Folgekarte übertragen. Der kostenfreie Tausch endet am 30.06.2015. Danach fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro (1000 Punkte) pro Kartentausch an, der mit den vorhandenen Punkten verrechnet wird.
Wird die alte HeinsbergCard nicht gegen eine neue HeinsbergCard getauscht, verliert der Karteninhaber nach 3  Jahren (30.06.2018) den Anspruch auf das Punkteguthaben der HeinsbergCard. Der Karteninhaber kann die  Nutzung der Karte jederzeit einstellen. Bei Einstellung der Nutzung der Karte kann der Kunde das Guthaben anlässlich eines Kaufes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung mit dem jeweiligen Preis verrechnen.
Die HEINSBERGCard Betreibergesellschaft mbH behält sich vor, das Rabattprogramm jederzeit fristlos zu
beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.

8. Vertragsstrafe
Bei Manipulation der BonusCard wird diese auf Kosten des Inhabers sofort eingezogen und gesperrt. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro fällig und der weitergehende Schaden ist zu ersetzen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die zwischen dem Kunden und den die Geldkarte  herausgebenden Kreditinstituten und Institutionen getroffenen Vereinbarungen nicht. Insoweit bleiben die dort geregelten Verpflichtungen und Rechte des Kunden und der Institute, insbesondere auch getroffene Gebührenregelungen, unverändert bestehen.

HEINSBERGCard Betreibergesellschaft mbH Stand 03.2015
Hochstraße 112 • 52525 Heinsberg
Partner der
HEINSBERGCard