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Heinsberg Card

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss
    Die Karteninhaber der HEINSBERGCARD/Geldkarte mit Bonusfunktion (im Nachfolgenden HEINSBERGCARD genannt) erkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Teilnahme am Rabattsystem der HEINSBERGCARD Betreibergesellschaft mbH an. Diese Vertragsbedingungen gelten sowohl hinsichtlich der Teilnahme an dem Rabattsystem der HEINSBERGCARD Betreibergesellschaft mbH mittels einer Kundenkarte, als auch mittels einer Geldkarte mit initialisierter Bonuscard- Funktion. Die HEINSBERGCARD ist bis zum letzten Tag des auf ihr eingedruckten Verfallsmonats gültig.
  2. Gewährung von Bonuspunkten
    Die HEINSBERGCARD berechtigt den Kunden zur Teilnahme an dem Kundenkarten-/Bonussystem der HEINSBERGCARD Betreibergesellschaft mbH. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen der HEINSBERGCARD Betreibergesellschaft mbH unter Gewährung von Bonuspunkten Waren zu erwerben bzw. Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Gewährung von Bonuspunkten für preisgebundene Waren und Dienstleistungen ist nicht möglich. Die Akzeptanzstellen legen in eigener Verantwortung fest, auf welche Waren oder Warengruppen bzw. Dienstleistungen sie welche Anzahl von Bonuspunkten gewähren. Akzeptanzstellen, die der HEINSBERGCARD Betreibergesellschaft mbH angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das Logo der HEINSBERGCARD gekennzeichnet sind. Die Bonuspunkte werden elektronisch auf dem Chip der HEINSBERGCARD gespeichert. Die mit der HEINSBERGCARD gesammelten Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst. Die mit der HEINSBERGCARD gesammelten Punkte werden unabhängig von den Daten des Zahlungsverkehrs der Karte gespeichert und verwendet.
  3. Werte der Bonuspunkte und Zahlungsart
    Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der HEINSBERGCARD gewährt, unabhängig von der Zahlungsart. Bei Kreditkartenzahlungen werden keine Bonuspunkte vergeben. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt Euro 0,0025.
  4. Einlösung und Bestandsanzeige von Bonuspunkten
    Die Bonuspunkte werden seitens der Akzeptanzstelle bei dem Kauf oder bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch Verrechnung auf den jeweiligen Preis des dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrages eingelöst. Voraussetzung für die Einlösung durch Verrechnung der Bonuspunkte ist, dass der Kunde auf der von ihm vorgelegten HEINSBERGCARD mindestens einen Bestand von 500 Punkten gesammelt hat, sofern der Mindestbetrag von 500 Bonuspunkten nicht erreicht wird, kann der Karteninhaber weder die Verrechnung noch die Auszahlung verlangen.
  5. Warentausch und Stornierung von Bonuspunkten
    Gibt der Kunde der Akzeptanzstelle erworbene Waren zurück oder tauscht diese um, werden die gewährten Bonuspunkte storniert. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte auf Grund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten.
  6. Übertragbarkeit und Verwahrung
    Die Karte ist übertragbar und nicht an Personen gebunden, auf die die Karte ausgestellt ist. Die Verantwortung für die Verwahrung der HEINSBERGCARD obliegt allein dem Karteninhaber. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Benutzung oder Zerstörung des Speicherchips oder der gesamten Karte besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der gespeicherten Bonuspunkte.
  7. Kartentausch und Beendigung der Kartennutzung
    Beim Tausch der HEINSBERGCARD, bei Verfall der Karte oder deren Einzug werden die Bonuspunkte auf Antrag des Karteninhabers auf eine Folgekarte übertragen. Der Karteninhaber kann die Nutzung der Karte jederzeit einstellen. Bei Einstellung der Nutzung der Karte kann der Kunde das Guthaben, sofern 500 Bonuspunkte oder mehr angespart sind, anlässlich eines Kaufes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung mit dem jeweiligen Preis verrechnen. Sofern der Mindestbetrag von 500 Bonuspunkten nicht erreicht wird, kann der Karteninhaber weder die Verrechnung noch eine Auszahlung verlangen. Die HEINSBERGCARD Betreibergesellschaft mbH behält sich vor, das Rabattprogramm jederzeit fristlos zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.
  8. Haftungsausschluss bei Nutzung der HEINSBERGCARD als GeldKarte
    Die Haftung der HEINSBERGCARD Betreibergesellschaft mbH für Schäden des Kunden, die bei oder aus der Nutzung der HEINSBERGCARD als Geldkarte entstehen, ist ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die zwischen dem Kunden und den die Geldkarte herausgebenden Kreditinstituten und Institutionen getroffenen Vereinbarungen nicht. Insoweit bleiben die dort geregelten Verpflichtungen und Rechte des Kunden und der Institute, insbesondere auch getroffenen Gebührenregelungen, unverändert bestehen.

    HEINSBERGCARD Betreibergesellschaft mbH Stand 06.2002
    Hochstraße 112 · 52525 Heinsberg